Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kreis Herford als Herausgeber und das Kultur- und Jugendzentrum Charlottenburg Spenge sind bemüht, die Website charlottenburg.net im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Webangebot unter https://charlottenburg.net/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen und Unvereinbarkeiten nur teilweise mit den Vorgaben des BGG NRW und der BITV NRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
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PDF-Dokumente (z. B. Programm-Flyer, Ferienaktionen):
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Begründung: Ältere PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind, fallen gemäß § 10 Abs. 1 BGG NRW nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Bei neueren PDF-Dokumenten (z. B. aktuellen Programmübersichten) bemühen wir uns um barrierefreie Formate. Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller komplex gestalteten Veranstaltungsflyer würde für das Jugendzentrum derzeit eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Abs. 4 BGG NRW darstellen. Wir arbeiten daran, künftige Dokumente zugänglicher zu gestalten.
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Bilder und Galerien:
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Begründung: Bei einigen älteren Bildern aus dem offenen Bereich oder von vergangenen Veranstaltungen fehlen noch alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte) für Screenreader-Nutzer. Dies wird bei der redaktionellen Pflege sukzessive behoben.
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Video- und Audio-Inhalte:
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Begründung: Videos (z. B. aus dem Film- und Tonstudio oder von Veranstaltungen) verfügen aktuell nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Auch hier berufen wir uns auf eine vorübergehende unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Abs. 4 BGG NRW, da die Ressourcen für eine lückenlose professionelle Untertitelung im Rahmen der offenen Jugendarbeit aktuell nicht gegeben sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.06.2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Barriere bei der Nutzung unserer Website entdeckt? Sie benötigen Informationen aus einem nicht barrierefreien PDF-Dokument oder Veranstaltungsflyer in einer für Sie zugänglichen Form? Bitte melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen die gewünschten Informationen auf anderem Wege zur Verfügung.
Kontaktieren Sie das Team der Charlottenburg:
Kultur- und Jugendzentrum Charlottenburg
Charlottenburg 7
32139 Spenge
Telefon: 05225-3735
E-Mail: info@charlottenburg.net
Alternativ können Sie sich an den Herausgeber der Website wenden:
Kreis Herford – Der Landrat
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Telefon: 05221-13 0
E-Mail: info@kreis-herford.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen.
Kontakt zur Ombudsstelle:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
